Ihre Fragen, unsere Antworten
Frage 1: Warum ist ein Neuwagen eines deutschen oder anderen Herstellers im Ausland billiger als in Deutschland?
Antwort: In den verschieden Ländern gibt es:
- unterschiedlich hohe MwSt.-Sätze
- unterschiedlich hohe Luxussteuer oder –Abgaben
- unterschiedlich hohe Zulassungsabgaben
- unterschiedliche Währungen (Schwankungen)
- LETZTENDLICH und VOR ALLEM durch den Wettbewerb auf dem Automarkt im Ausland unterschiedlich niedrigere Nettopreise
Frage 2: Wenn ein EU Neuwagen bei einem Parallelimporteur erheblich preiswerter ist, als bei einem deutschen Markenhändler, handelt es sich dabei etwa um illegale Steuertricks bei der Beschaffung?
Antwort: Es gibt keinen Grau- oder Schwarzmarkt! Neben dem Automarkt, der vom Markenhändler bedient wird, gibt es einen Parallelmarkt, in dem seriöse Parallel-Autohändler unter Ausnutzung freier und unterschiedlicher internationaler Einkaufsmöglichkeiten agieren.
Jedes importierte EU Fahrzeug muss von einem Parallel-Autohändler offiziell zur Versteuerung beim Finanzamt angemeldet werden.
Ebenso sind eine Anzahl behördlicher Dokumente für die Zulassung des Neuwagens erforderlich.
Frage 3: Wenn ein deutsches Auto im Ausland erheblich billiger ist als hier, kann es sich doch nur um schlechtere Autos (2.Wahl) handeln oder gar um Auschussware?
Antwort: Es gibt keine Autos 2. Wahl oder Ausschussware!
Die Umstellung der laufenden Autofabrikation auf schlechteres Material oder laufende Veränderungen der Fabrikationsqualität wäre viel zu teuer und total unsinnig.
Denken sie auch daran, dass die Hersteller für ihre Neuwagen die Herstellergarantie übernehmen bzw. gewährleisten (müssen).
Frage 4: Ein EU Neuwagen aus dem Ausland, der hat doch gar keine Garantie?
Antwort: Selbstverständlich hat ein EU Neuwagen aus dem Ausland Garantie.
Es gibt die Europagarantie! - Das bedeutet: Egal aus welchen Land der EU das Fahrzeug stammt, überall gilt die gleiche Garantie. Lediglich ist darauf zu achten, dass das Garantieheft mit einem Stempel versehen wird.
Frage 5: Wenn der Neuwagen Garantie hat, dann beginnt die Garantie-Laufzeit doch sicherlich ab dem Tag der Zulassung in Deutschland?
Antwort: Nein, das tut sie nicht.
Die Garantielaufzeit beginnt an dem Tag, an dem der Neuwagen vom ausländischen Vertragshändler ausgeliefert wird.
Dieser sorgt dafür, dass das Fahrzeug in das Garantiesystem des Herstellers aufgenommen wird.
Wenn die Garantielaufzeit jedoch ein Kriterium ist, gewähren viele Parallelimporteure eine Anschlussgarantie zu ihrer Absicherung.
Frage 6: Wenn ich keine deutsche Garantie erhalte und ein Garantiefall eintritt, muss ich dann zu einem Vertragshändler im jeweiligen Ausland?
Antwort: Nein, sie haben Anspruch darauf, entsprechende Garantieleistungen an ihrem Fahrzeug von jedem beliebigen Unternehmen des entsprechenden Vertriebsnetzes durchführen zu lassen.
Frage 7: Wenn das alles so in Ordnung und einfach ist, könnte ich selber einen Neuwagen aus dem Ausland holen?
Antwort: Gerne können sie das versuchen. Allerdings haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass sich Endkunden viel Zeit, Geld und Nerven gespart haben, wenn sie die Beschaffung des Neuwagens dem Parallelimporteur überlassen haben. Nicht zuletzt hat der „Profi“ erfahrungsgemäß die weitaus besseren Fachkenntnisse, Einkaufsverbindungen und verlässliche Transportmöglichkeiten.
Frage 8: Kann der Endkunde das Fahrzeug ohne Einschränkungen verkaufen?
Antwort: Selbstverständlich. Der Verbraucher kann das Fahrzeug jederzeit verkaufen, vorausgesetzt, er ist nicht tatsächlich als unabhängiger Wiederverkäufer tätig. Weder der Hersteller noch der Importeur oder ein anderes Unternehmen des Vertriebsnetzes dürfen dem Verbraucher vorschreiben, das Fahrzeug erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder Kilometerleistung zu verkaufen.
Frage 9: Bekommen wir die Zulassungsunterlagen vor der Abholung zugeschickt?
Antwort: wir senden Ihnen nach Absprache die original Zulassungsdokumente kostenlos zu. Es ist kein Vertragsbestandteil das die Zulassungsunterlagen verschickt werden müssen, evt. Mehrkosten durch Abholung ohne vorherigen Versandt der "Papiere" trägt der Käufer des Importfahrzeuges selbst. Auch ist es möglich das eine Vorführung des EU Fahrzeuges zur Zulassung bei Ihrem Amt vor Ort verlangt wird, dies kann man evt. mit einer Vorführung in Westerstede beim Straßenverkehrsamt oder mit einer TÜV Bestätigung der Fahrgestellnummer umgehen. Die ggf. entstehenden Kosten trägt der Käufer des EU Importfahrzeuges. Die Gesetzeslage bei den Straßenverkehrsämtern in Deutschland wird fast immer unterschiedlich ausgelegt. Wenn keine Zulassung ohne Fahrzeugbesichtigung vom Amt vor Ort durchgeführt wird, trägt Eurocar Popke keine Schuld und der Käufer muß die Kosten eines Überführungskennzeichen selbst tragen.